Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung
Informationen zum*r Antragsteller*in/Wer kann sich bewerben?
Wir arbeiten mit mehreren Künstler*innen an einem Projekt. Sollen wir uns einzeln oder gemeinsam bewerben?
Künstler*innen, die gemeinsam an einem Vorhaben arbeiten, können sich ausschließlich gemeinsam für eine Fördersumme bis max. 4.000 Euro bewerben. Mehrere einzelne Bewerbungen für ein gemeinsames Projekt sind nicht möglich.
Darf ich mehrere Anträge stellen?
Nein, bitte stellen Sie nur einen Antrag.
Wir sind eine Gruppe. Wen tragen wir als Antragsteller*in ein?
Bitte entscheiden Sie sich beim Eintragen der Kontaktdaten und der Kontonummer für eine*n Ansprechpartner*in für das Vorhaben. Die Namen sowie Informationen zur hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit der weiteren Gruppenmitglieder tragen Sie bitte im Feld »Über die/den Antragstellende*n (max. 1.000 Zeichen)« ein.
Was gilt als Nachweis über die KSK-Mitgliedschaft?
Der Jahresbescheid über die Rentenversicherung 2019 oder eine Bestätigung über die KSK-Mitgliedschaft 2020 (erlaubte Formate: PDF, jpg oder jpeg). Bei Gruppen fassen Sie die einzelnen Nachweise bitte zu einem Dokument zusammen.
Ich bin/wir sind nicht in der KSK, aber dennoch im Hauptberuf freiberuflich künstlerisch tätig. Wie gebe ich das an?
Bitte legen Sie im Feld »Kurzbeschreibung der*s Antragsteller*in und ggf. Projektbeteiligten (max. 1.000 Zeichen) dar, warum Sie nicht in der KSK gemeldet sind und inwiefern Sie im Hauptberuf freiberuflich künstlerisch tätig sind.
Ich befinde mich noch im Studium. Kann ich mich bewerben?
Nein, Studierende können sich leider nicht bewerben. Eine Ausnahme bilden freischaffende hauptberufliche Künstler*innen, die einen weiterführenden künstlerischen Studiengang absolvieren.
Ich habe gerade erst meinen Abschluss gemacht und bin daher noch nicht in der KSK gemeldet. Kann ich mich bewerben?
Ja, wenn Ihr Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Bitte geben Sie das im Antragsformular unter den Angaben zu Antragsteller*in und Projektbeteiligten entsprechend an.
Ich arbeite schwerpunktmäßig in Hamburg, habe aber meinen Wohnsitz nicht in Hamburg. Kann ich mich bewerben?
Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Künstler*innen, die in Hamburg leben. Wenn Sie im Einzugsgebiet von Hamburg wohnen und/oder nachweisbar schwerpunktmäßig in Hamburg arbeiten, legen Sie das bei den Angaben zur*m Antragsteller*in nachvollziehbar dar.
Ich wurde bereits durch den Hilfsfonds »Kunst kennt keinen Shutdown« gefördert. Kann ich mich für »Kultur hält zusammen« bewerben?
Ja, bitte geben Sie die Förderung durch den Hilfsfonds »Kunst kennt keinen Shutdown« an der entsprechenden Stelle im Antragsformular an. Bitte reichen Sie vor Antragstellung Ihren Verwendungsnachweis für die Förderung ein.
Ich wurde bereits durch den Hilfsfonds »Kultur hält zusammen« gefördert.
Kann ich mich erneut bewerben? Nein. Um möglichst vielen Künstler*innen eine Förderung zu ermöglichen, bewerben Sie sich bitte nicht erneut.
Welche Informationen soll ich/sollen wir unter dem Punkt »persönliche finanzielle Situation« angeben?
Bitte legen Sie präzise und knapp (max. 2.000 Zeichen) für alle Projektbeteiligten dar,
- wie die Corona-Pandemie Ihre Einkommenssituation beeinflusst und warum Sie Förderbedarf haben. Bitte beschreiben Sie die Abweichungen zur Ihrer Lage in Zeiten vor Corona möglichst nachvollziehbar und konkret.
- wenn es weitere Faktoren gibt, die sich nachteilig auf Ihre persönliche finanzielle Situation auswirken. Es hilft uns sehr, wenn Sie Faktoren wie die folgenden angeben: Alleinerziehend, Risikogruppe oder andere Faktoren, die sich erschwerend auf die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit auswirken
- welche Unterstützung Sie in der Corona-Situation erhalten haben: öffentliche Mittel wie z. B. Grundsicherung, Soforthilfe , Neustart-Prämie, Bundesprogramm »Neustart Kultur«, Überbrückungshilfen sowie Mittel durch Hilfsfonds anderer Stiftungen/Initiativen. Die Förderung durch den Hilfsfonds »Kunst kennt keinen Shutdown« hat ein eigenes Feld. Anderweitige Förderungen wirken sich nicht nachteilig auf die Bewertung aus. Die Angaben helfen uns dabei, ein Bild der Gesamtsituation zu bekommen.
Angaben zum Vorhaben
Was kann ich bei Sparte eintragen?
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung, interdisziplinär.
Was ist mit Format gemeint?
Die geplante Präsentationsform, sei es: Balkonkonzert, Hoftheater, Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Recherche-Report etc.
In welchem Zeitraum darf mein Projekt stattfinden?
Das im Antrag beschriebene Vorhaben sollte in den nächsten sechs Monaten (nach Förderzusage) umgesetzt werden.
Wie ausführlich soll ich mein Vorhaben beschreiben?
Bitte stellen Sie Ihr Vorhaben und die geplante Umsetzung sowie die Zielgruppe, die Sie erreichen möchten, knapp und präzise dar (max. 1.500 Zeichen). Bitte beachten Sie, dass alle relevanten Informationen in diesem Feld stehen sollten. Laden Sie bitte keine ausführlichen Projektkonzepte oder erläuternden Informationen zum Vorhaben bei der Uploadmöglichkeit für die Arbeitsproben hoch.
Sind Arbeitsproben erforderlich?
Arbeitsproben sind nicht verpflichtend. Sie haben aber die Möglichkeit, für Arbeitsproben einen Link (und ggf. ein Passwort einzutragen und/oder eine max. 5 MB große PDF-Datei hochzuladen.
Kosten/Finanzierung des Vorhabens
Was sind Personalkosten? Was gilt als Sachkosten? Was ist bei der Erläuterung anzugeben?
- Personalkosten sind die Honorierung Ihrer Arbeit oder der Arbeit von anderen am Vorhaben Beteiligten. Die Förderung durch den Hilfsfonds ist schwerpunktmäßig für künstlerische Honorare gedacht. Davon sollte ein entscheidender Teil an die*den Antragstellenden gehen.
- Der prozentuale Anteil der Sachkosten an der Antragssumme sollte max. 25 % betragen. Als Sachkosten gelten z. B. Materialkosten oder Herstellungskosten.
- Bei der Erläuterung schlüsseln Sie die Kosten bitte nachvollziehbar auf (bei den Personalkosten z. B. durch Angabe der Tätigkeit, der Arbeitszeit, der Person und des Honorars; für Empfehlungen zur Berechnung von Honoraren s. u.). Wenn Sie sich bei der Bemessung der Honorare unsicher sind, geben die Empfehlungen der unterschiedlichen Dachverbände eine gute Orientierung. Die angegebenen Tages- oder Wochensätze können für alle künstlerischen Sparten als Anhaltspunkt dienen. Beispielhaft genannt seien: Bundesverband Freie Darstellende Künste, Deutsche Orchestervereinigung
Können sämtliche in meinem Antrag angegebenen Kosten für die Honorierung meiner eigenen Arbeit sein?
Ja. Wir möchten Künstler*innen ermöglichen weiterzuarbeiten, ihre Arbeit sichtbar zu machen und dafür auch entsprechend bezahlt zu werden. Bitte schlüsseln Sie bei der Angabe des Honorars Ihre Tätigkeiten und die Arbeitszeit entsprechen auf.
Für die Umsetzung meines Projekts möchte ich nicht-künstlerische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ist es möglich, diese von der Förderung zu zahlen?
Ja. Bitte beachten Sie allerdings, dass die Förderung in erster Linie für künstlerische Honorare vorgesehen ist.
Kann ich Kosten angeben, die ausdrücklich nicht jetzt, sondern erst entstehen, wenn die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie vorüber sind?
Nein. Die Förderung gilt für Projekte und Kosten, die max. im Laufe des nächsten halben Jahres (nach Förderzusage) entstehen.
Die Aufführung/Ausstellung meines Projekts wurde verschoben. Dadurch sind neue Kosten entstanden, z. B. für die Wiederaufnahme von Proben und Aufführungsgagen. Kann ich dafür Unterstützung beantragen?
Nein, diese Förderung ist für die Entwicklung und Umsetzung von neuen Projekten in der aktuellen Corona-Situation sowie ggf. die Umarbeitung von bestehenden Projekten in coronakompatible Formate vorgesehen. Die Hamburgische Kulturstiftung hat die Problematik von neu entstehenden Kosten durch zeitliche Verschiebungen von Projekten im Blick. Bei Bedarf sprechen Sie die Hamburgische Kulturstiftung bitte direkt auf Fördermöglichkeiten an.
Weitere Förderrunden
Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt für eine Förderung durch den Hilfsfonds »Kultur hält zusammen« bewerben?
Nein, eine weitere Förderrunde ist derzeit nicht geplant.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
- Die Antragstellung war bis Mittwoch, den 3. Februar 2021 um 18 Uhr möglich.
- Bei älteren Browsern kann es zu Problemen beim Ausfüllen bzw. Versenden des Antragsformulars kommen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie den Antrag so frühzeitig ausfüllen, dass Sie ggf. noch genug Zeit haben, das Formular an einem anderen Endgerät oder in einem neueren Browser auszufüllen und abzuschicken.
- Das Antragssystem wurde am Mittwoch, den 3. Februar um 18 Uhr geschlossen. Vorher geöffnete Antragsformulare, die nach 18 Uhr eintreffen, werden nicht berücksichtigt.
- Es ist nicht möglich, das Dokument zwischenzuspeichern. Daher empfehlen wir, die erforderlichen Unterlagen zum Ausfüllen des Formulars bereitzuhalten.
- Im Nachhinein per E-Mail gesendete Ergänzungen oder Korrekturen können nicht berücksichtigt werden.
- Die letzte Seite des Antragsformulars ist eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Wenn Sie den Antrag für sich dokumentieren möchten, empfehlen wir Ihnen, die Zusammenfassung zu fotografieren oder einen Screenshot davon zu machen.