Förderkriterien

 Förderkriterien für die Projektförderung

1. Die Hamburgische Kulturstiftung versteht sich als Katalysator bei neuen künstlerischen und kulturellen Entwicklungen und als Wegbegleiterin von Künstler*innen und Kulturschaffenden. Im Mittelpunkt der Förderung, die ausschließlich projektbezogen ist, stehen die zeitgenössische Kunst und Kultur in Hamburg. Berücksichtigung finden dabei insbesondere die Arbeiten des künstlerischen Nachwuchses, der Kinder- und Jugendkultur sowie experimentelle Ansätze.

2. Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte von Nachwuchskünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Projekte der Kinder- und Jugendkultur. Gefördert werden zum Beispiel Performances, (Musik-)Theatervorstellungen, Ausstellungen, Konzertreihen oder Festivals. Eine Förderung von nicht-projektbezogenen laufenden Kosten wie Miete, Betriebskosten, Sanierungen o. ä. ist nicht möglich.

3. Die von der Hamburgischen Kulturstiftung geförderten Kunst- und Kulturprojekte sollten in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden.

4. Projekte, die rein kommerzielle Absichten verfolgen, werden von der Hamburgischen Kulturstiftung nicht unterstützt. Die Aussicht auf kommerziellen Erfolg ist für die Stiftung kein Maßstab bei der Bewilligung einer Projektförderung. Ausschlaggebende Kriterien sind Qualität und Professionalität. Amateur- bzw. Laienkünstler*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

5. Die Hamburgische Kulturstiftung vergibt weder Stipendien noch Promotions- oder Publikationszuschüsse (z. B. für Kataloge, Tonträger o. ä.), eine Ausnahme bilden Künstlerbücher. Sie fördert keine wissenschaftlichen Vorhaben, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, Symposien oder dokumentarischen Ausstellungsvorhaben.

Die vom Stiftungsrat erlassenen Förderkriterien gelten für die Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung, für die sich Künstler*innen im Rahmen der regulären Antragsfristen bewerben können. Bei der Förderung durch Treuhandstiftungen unter dem Dach der Hamburgischen Kulturstiftung, Projektspenden oder im Rahmen von Kooperationen mit anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Geldgebern kann von den Förderkriterien abgewichen werden.

Stand: 21.12.2023