Projektförderung

Die Projektförderung gliedert sich in die Bereiche »Junge Kunst und Kultur« und »Kinder- und Jugendkultur«. Unterstützt werden Projekte freischaffender Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene. Im Fokus stehen dabei experimentelle und innovative Ansätze. Die Projekte sollten in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden. Künstler*innen und Kulturschaffende können sich zu drei Fristen im Jahr um eine Förderung ihrer Projekte – in Höhe von max. 15.000 Euro – bewerben.

»Abaporu: Das andere verschlingen« von Nágila Analy Freitas Reis © Steffen Baraniak

Diese Seite führt Künstler*innen durch die Antragstellung. Für allgemeine Informationen sowie Angaben zu Initiator*innen und Fördernden klicken Sie hier Was wir tun


Nächste Antragsfristen der Projektförderung

15.05.24
Förderentscheidungen Mitte Juli
15.09.24
Förderentscheidungen Anfang Dezember
15.02.25
Förderentscheidungen Ende April

Anträge müssen am Tag der Antragsfrist bis Mitternacht eingegangen sein.


Junge Kunst und Kultur

Ob erste eigene Theaterinszenierungen, verwegene Ausstellungen, spartenübergreifende Projekte oder Lesungen an ungewöhnlichen Orten – die Hamburgische Kulturstiftung möchte Künstler*innen insbesondere in den ersten Jahren nach der Ausbildung auf dem Weg in die Professionalität unterstützen.

»blurred edges« Festival für aktuelle Musik in Hamburg © Gunnar Lettow

Kinder- und Jugendkultur

Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Projekte professioneller Künstler*innen für und mit Kindern und Jugendlichen, um jungen Menschen einen Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Projekte im Bereich kultureller Bildung werden in erster Linie durch langfristige Kooperationen mit anderen Stiftungen sowie durch Stiftungen unter dem Dach der Hamburgischen Kulturstiftung unterstützt. 

Performativer Audiowalk »Polipolis« von Regina Rossi © Öncü Gültekin

Vor dem Antrag

Bitte lesen Sie folgende Informationen, bevor Sie Ihren Antrag abschicken:

Ihren Antrag reichen Sie bitte am Tag der Antragsfrist bis 23.59 Uhr über das Online-Antragssystem ein. Danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Bitte planen Sie einen zeitlichen Puffer ein, falls es beim Hochladen technische Probleme gibt.
Um alle Antragstellenden gleich zu behandeln, können wir nur fristgemäß eingereichte und vollständige Anträge mit in die Auswahl nehmen!
Zwischen der jeweiligen Antragsfrist und dem ersten Veranstaltungstag  Ihres Projekts (nicht Probenbeginn, sondern Premiere, Ausstellungseröffnung etc.) müssen mindestens vier Monate liegen. Das heißt:

  • Antragsfrist am 15. Februar: Projektbeginn ab dem 15. Juni
  • Antragsfrist am 15. Mai: Projektbeginn ab dem 15. September
  • Antragsfrist am 15. September: Projektbeginn ab dem 15. Januar

Bitte lesen Sie unbedingt die untenstehenden Förderkriterien für die Projektförderung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt zu den Förderkriterien passt, melden Sie sich gern bei uns.

Das brauchen Sie für Ihren Antrag auf Projektförderung: 

Im Online-Antragsformular fragen wir Informationen zu Ihrer Person (Name, Adresse, Kontaktdaten) und zu Ihrem Projekt (Titel, Datum, Ort, Kurzbeschreibung von 2.500 Zeichen, geplante Finanzierung) ab. Welche Informationen Sie für das Ausfüllen brauchen, können Sie sich hier (PDF) anschauen.

Als Anlage hängen Sie bitte ein PDF-Dokument (max. 15 Seiten und 5 MB) mit folgenden Informationen an: 

  • detaillierte Projektbeschreibung mit Thema, künstlerischer Umsetzung, Zielgruppe des Projekts, Termin und Ort sowie Mitwirkenden (jeweils mit kurzem Lebenslauf)
  • Finanzierungsplan mit Übersicht über die geplanten Einnahmen, Ausgaben und die beantragte Fördersumme (max. 15.000 Euro). Bitte schreiben Sie dazu,  welche Fördermittel bereits zugesagt und welche noch ungesichert sind. Bei den Ausgaben machen Sie bitte die einzelnen Positionen (z. B. Personen, an die die Honorare gehen) deutlich.
  • Arbeitsproben bisheriger künstlerischer Arbeit (für Portfolios fügen Sie z. B. Seiten im PDF ein oder verweisen auf Ihre Website. Bei Bewegtbild oder Musikbeispielen geben Sie gerne Links an.)

Förderkriterien für die Projektförderung

1. Die Hamburgische Kulturstiftung versteht sich als Katalysator bei neuen künstlerischen und kulturellen Entwicklungen und als Wegbegleiterin von Künstler*innen und Kulturschaffenden. Im Mittelpunkt der Förderung, die ausschließlich projektbezogen ist, stehen die zeitgenössische Kunst und Kultur in Hamburg. Berücksichtigung finden dabei insbesondere die Arbeiten des künstlerischen Nachwuchses, der Kinder- und Jugendkultur sowie experimentelle Ansätze.  

2. Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte von Nachwuchskünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Projekte der Kinder- und Jugendkultur. Gefördert werden zum Beispiel Performances, (Musik-)Theatervorstellungen, Ausstellungen, Konzertreihen oder Festivals. Eine Förderung von nicht-projektbezogenen laufenden Kosten wie Miete, Betriebskosten, Sanierungen o. ä. ist nicht möglich.  

3. Die von der Hamburgischen Kulturstiftung geförderten Kunst- und Kulturprojekte sollten in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden.  

4. Projekte, die rein kommerzielle Absichten verfolgen, werden von der Hamburgischen Kulturstiftung nicht unterstützt. Die Aussicht auf kommerziellen Erfolg ist für die Stiftung kein Maßstab bei der Bewilligung einer Projektförderung. Ausschlaggebende Kriterien sind Qualität und Professionalität. Amateur- bzw. Laienkünstler*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen.  

5. Die Hamburgische Kulturstiftung vergibt weder Stipendien noch Promotions- oder Publikationszuschüsse (z. B. für Kataloge, Tonträger o. ä.), eine Ausnahme bilden Künstlerbücher. Sie fördert keine wissenschaftlichen Vorhaben, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, Symposien oder dokumentarischen Ausstellungsvorhaben.  

Die vom Stiftungsrat erlassenen Förderkriterien gelten für die Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung, für die sich Künstler*innen im Rahmen der regulären Antragsfristen bewerben können. Bei der Förderung durch Treuhandstiftungen unter dem Dach der Hamburgischen Kulturstiftung, Projektspenden oder im Rahmen von Kooperationen mit anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Geldgebern kann von den Förderkriterien abgewichen werden.  

Stand: 21.12.2023 


FAQ

Kann ich die Gesamtkosten für mein Projekt bei der Hamburgischen Kulturstiftung beantragen?

Die Hamburgische Kulturstiftung finanziert sich über Spenden und verfügt daher über begrenzte Mittel. Daher freuen wir uns, wenn Sie nicht nur bei uns, sondern auch bei anderen Fördereinrichtungen oder Stiftungen Mittel beantragen, um Ihr Projekt zu finanzieren. 

Was bedeutet künstlerischer Nachwuchs, gibt es eine Altersbegrenzung für die Förderung?

Die Hamburgische Kulturstiftung unterstützt die Vorhaben von Kulturschaffenden in den ersten Jahren ihrer Laufbahn als professionelle freischaffende Künstler*innen in Hamburg. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Projekte von Studierenden im Hochschulkontext werden nicht gefördert.

Muss ich meinen Wohnsitz in Hamburg haben?

Nein. Sie sollten allerdings schwerpunktmäßig in Hamburg künstlerisch tätig sein.

Ist es möglich, zu einer Antragsfrist mehrere Anträge auf einmal zu stellen?

Wir empfehlen Ihnen, sich auf auf einen Antrag bei der Hamburgischen Kulturstiftung zu beschränken.

Muss ich Eigenmittel in die Finanzierung einbringen?

Nein, Sie müssen keine Eigenmittel einbringen.

Sind auch die Kosten für die Vorstellungen förderfähig?

Ja. Der Kostenplan sollte die Einnahmen und Ausgaben des gesamten Vorhabens inklusive der Vorstellungen umfassen.

Kann ich Förderung für meine Abschlussarbeit beantragen?

Die Hamburgische Kulturstiftung unterstützt die Vorhaben von Kulturschaffenden in den ersten Jahren ihrer Laufbahn als professionelle freischaffende Künstler*innen in Hamburg. Projekte von Studierenden im Hochschulkontext werden nicht gefördert.

Kann ich mich nach einer Absage noch mal mit dem gleichen Projekt bewerben?

Grundsätzlich ist es möglich, sich mit einem Projekt noch mal zu bewerben, das bereits eine Förderabsage von der Hamburgischen Kulturstiftung bekommen hat. Die Chancen auf eine Zusage erhöhen sich dadurch allerdings nicht.

Alles bereit?

 

 

 

 

Hier geht es zur Antragstellung


Und danach?

Drei Monate nach Abschluss des Projekts lassen Sie uns bitte einen kurzen Verwendungsnachweis zukommen. Bitte senden Sie die Unterlagen ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin.

Zum Verwendungsnachweis

»Performing Denkmal« von Maria Isabel Hagen, Jessica Nupen und Christopher Hahn © Dennis Mundowksi

Sie haben Fragen zur Projektförderung? Sie sind sich unsicher, ob Ihr Projekt in eines unserer Förderprogramme passt? Sprechen Sie uns gerne an. 

Ilka von Bodungen

Projektbereich Junge Kunst und Kultur

E     bodungen@kulturstiftung-hh.de
T     040 2263 295 42

Veronika Schimmer

Projektbereich Kinder- und Jugendkultur

E     schimmer@kulturstiftung-hh.de
T     040 2263 295 43