Ausschreibung und Antragsformular

Dorit und Alexander Otto Stiftung -  »Kultur hält zusammen« - Hamburgische Kulturstiftung

»Kultur hält zusammen« – Hilfsfonds der Dorit & Alexander Otto Stiftung in Kooperation mit der Hamburgischen Kulturstiftung

Die Antragstellung war bis 3. Februar 2021 möglich.

Wann Kulturveranstaltungen, wie sie selbstverständlich waren, wieder möglich sein werden, wissen wir nicht. Umso ermutigender ist der Einfallsreichtum, den viele Kunstschaffende in diesen unvorhersehbaren Zeiten an den Tag legen. Mit ihrer Arbeit zeigen sie, dass die Kunst trotz aller Einschränkungen ihren Weg zu den Menschen findet. Um Künstler*innen in Hamburg dabei zu unterstützen, stellt die Dorit & Alexander Otto Stiftung eine Million Euro zur Verfügung. Der in Kooperation mit der Hamburgischen Kulturstiftung aufgelegte Hilfsfonds »Kultur hält zusammen« ermöglicht es Künstler*innen weiterzuarbeiten und ihre Projekte zu präsentieren. Ganz gleich ob Balkonkonzert, Hoftheater, Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Recherche-Report etc. – die Präsentationsform liegt bei den Antragstellenden. Die Förderung durch den Hilfsfonds der Dorit & Alexander Otto Stiftung und Hamburgischen Kulturstiftung versteht sich nicht als Alternative, sondern als zusätzliche Unterstützung zu öffentlichen Fördermöglichkeiten wie z. B. der Soforthilfe, der Neustart-Prämie und den »Neustart Kultur«-Programmen.

Wer kann einen Antrag stellen?

In Hamburg arbeitende freie Künstler*innen aller Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben). Dabei richtet sich die Ausschreibung an Künstler*innen(-gruppen),

  • deren Einkommenssituation im künstlerischen und kulturpädagogischen Bereich durch die anhaltenden Einschränkungen sehr stark beeinträchtigt ist,
  • die als Solo-Selbstständige im Hauptberuf eine freie künstlerische oder kulturschaffende Tätigkeit ausüben,
  • die in der Künstlersozialkasse gemeldet sind (Ausnahmen können begründet werden, wenn die hauptberufliche Tätigkeit als freischaffende*r Künstler*in nachvollziehbar dargelegt wird)
  • die in Hamburg leben oder schwerpunktmäßig in Hamburg arbeiten.

Bitte beachten Sie, dass die Kriterien bei einem Gruppenantrag für alle Mitglieder zutreffen müssen.

Was ist förderfähig:

  • Die Entwicklung und Umsetzung von Formaten, um die eigene Arbeit auch in der aktuellen Corona-Situation präsentieren zu können.
  • Die Entwicklung und Umsetzung von Formaten, die Kultur für Menschen zugänglich machen, die sozial benachteiligt sind, in der aktuellen Corona-Situation besonders isoliert leben oder es aus anderen Gründen besonders schwer haben.
  • Die Erarbeitung neuer Konzepte für Projekte, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht so durchgeführt werden können wie geplant und daher einer neuen Präsentationsform bedürfen.
  • Die Arbeit an Vorhaben auch wenn der Zeitpunkt und die Form der Präsentation noch nicht feststehen.

Welche Summe kann beantragt werden?

Einzelne Künstler*innen können bis zu 2.000 Euro beantragen, Gruppen bis zu 4.000 Euro.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • (in erster Linie künstlerische) Honorare
  • Sachkosten (bis max. 25 % der Antragssumme)

Was muss der Antrag umfassen?

  • Angaben zum künstlerischen Werdegang des*r Antragstellenden und ggf. Projektbeteiligten, aus der die hauptberufliche künstlerische oder kulturpädagogische Tätigkeit hervorgeht (max. 1.000 Zeichen)
  • Nachweis über KSK-Mitgliedschaft (Jahresbescheid über Rentenversicherung 2019 oder Bescheinigung über die Mitgliedschaft 2020)
  • Ggf. Link oder ein max. 5 MB großes PDF zu Arbeitsproben
  • Kurze Beschreibung der persönlichen und finanziellen Situation des*r Antragstellenden und ggf. Projektbeteiligten, die den Förderbedarf erläutert (max. 2.000 Zeichen)
  • Kontoverbindung
  • Kurze Projektbeschreibung mit Benennung der Zielgruppe (max. 1.500 Zeichen, Konzept des Projekts und der Umsetzung)
  • Kurze Aufstellung der Kosten mit Aufschlüsselung der Honorare (in Tätigkeit, Arbeitszeit und Person) sowie der Sachmittelkosten

Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?

Eine Antragstellung für die zweite Förderrunde war bis Mittwoch, den 3. Februar 2021 um 18 Uhr möglich. Eine weitere Förderrunge ist derzeit nicht geplant.

Wie wird über die Anträge entschieden?

Die Anträge werden von der Dorit & Alexander Otto Stiftung und der Hamburgischen Kulturstiftung gesichtet und bewertet. Mitglieder der Jury werden zudem jeweils ein*e Vertreter*in des Hamburger Abendblatts und von NDR Kultur sein.

Entscheidungskriterien sind:

  • Vollständigkeit des Antrags und der erforderlichen Informationen
  • Stimmigkeit, Qualität und innovativer Ansatz des eingereichten Konzepts
  • Stimmigkeit des Kostenplans
  • Aktuelle persönliche und finanzielle Situation
  • Nachvollziehbarkeit der Angaben

Wann bekomme ich eine Antwort?

Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Angestrebt ist eine E-Mail-Benachrichtigung innerhalb von max. 8 Wochen nach Fristende. Die Fördermittel der Dorit & Alexander Otto Stiftung werden direkt nach der Zusage über die Hamburgische Kulturstiftung ausgezahlt.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, prüfen Sie bitte, ob diese durch die Hilfestellung zum Antrag beantwortet werden. Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns per E-Mail unter info@kulturstiftung-hh.de oder telefonisch (zum Teil aufgrund von Homeoffice etwas eingeschränkt) unter 040 339099.