Eine Stiftung gründen

Sie möchten sich nachhaltig und passgenau für Ihr persönliches kulturelles Anliegen engagieren und so bleibende Werte schaffen? Dann könnte eine Stiftung unter dem Dach der Hamburgischen Kulturstiftung die Lösung sein. Ganz gleich ob Sie experimentelles Theater lieben, leidenschaftlicher Literatur- oder Comicfan sind, ein Faible für zeitgenössische Kunst haben oder kulturelle Bildung wichtig finden – Ihr Herzensanliegen ist der Kern der Stiftungsgründung. Wir beraten und begleiten Sie bei der idealen Umsetzung ihrer inhaltlichen Vorstellungen und der für Sie passenden Stiftungsform.

Teilnehmer beim »Gipfeltreffen der Klangstrolche« © Kirsten Haarmann

Stiftungsmodelle im Überblick

  • Bei einer Zustiftung geht das übertragene Vermögen direkt in das Kapital der Hamburgischen Kulturstiftung, wird dauerhaft angelegt und die Erträge fließen in Förderprojekte der Stiftung.
  • Mit einem Stiftungsfonds geht Ihre Zuwendung – wie auch bei der Zustiftung – in das Kapital der Hamburgischen Kulturstiftung. Die Besonderheit: Sie können dem Fonds Ihren Namen geben und individuell festlegen, für welchen Zweck die jährlichen Erträge verwendet werden. 
    Bei einem Verbrauchsfonds werden die Mittel in einem festgelegten Zeitraum vollständig für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet.
  • Eine Treuhandstiftung ist empfehlenswert, wenn ein größeres Vermögen mit dauerhafter Wirkung eingebracht werden soll. In Abstimmung mit der Hamburgischen Kulturstiftung legen Sie Namen, Stiftungszweck und Vorstand in einer eigenen Satzung fest. 
    Bei einer Verbrauchsstiftung werden die Mittel in einem festgelegten Zeitraum vollständig für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet.
  • Mit einem Vermächtnis oder Nachlass können Sie testamentarisch festlegen, für welchen Zweck Sie sich über Ihre Lebzeiten hinaus einbringen möchten.

 

18 Einzelpersonen und Ehepaare haben sich bereits für diesen Weg entschieden: Sie setzen sich mit ihrem Vermögen bei der Hamburgischen Kulturstiftung gezielt und langfristig für ihre persönlichen Anliegen ein – von der kulturellen Bildung in sozial benachteiligten Stadtteilen über die Förderung des Theaternachwuchses und Studienstipendien bis zu Preisen für Verlegerpersönlichkeiten oder Jazztalente.

»Space Journey« © Taizhi Shao

Ihre Vorteile

  • Bei der Wahl der Stiftungsform, der Ausgestaltung des Stiftungszwecks und des Stiftungsgeschäfts unterstützt die Hamburgische Kulturstiftung Sie mit einem Team aus erfahrenen Jurist*innen, Steuerberater*innen und weiteren Expert*innen. 
  • Nach der Gründung übernimmt die Hamburgische Kulturstiftung alle Verwaltungsaufgaben sowie die professionelle Vermögensanlage für Sie.
  • Als Stifter*innen können Sie festlegen, in welcher Form und in welchem Umfang sie an der Stiftungsarbeit mitwirken möchten. 
  • Alle Stiftungsformen unter dem Dach der Hamburgischen Kulturstiftung sind gemeinnützig und schenkungs- und erbschaftssteuerfrei.  
  • Stifter*innen können bis zu 1 Mio. Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartner*innen bis zu 2 Mio. Euro) alle zehn Jahre bzw. auf bis zu zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben geltend machen. 
  • Bei Verbrauchsstiftungen gilt die reguläre Regelung für Spenden, nach der bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte pro Jahr geltend gemacht werden können.

Machen Sie sich ein Bild von der Fördervielfalt unserer Treuhandstiftungen, Fonds und Nachlässe.

Weitere Informationen

»Und so kamen wir zusammen« © Öncü Gültekin

Was ist Ihr Herzensanliegen und wie möchten Sie sich einbringen? Eine Stiftungsgründung ist eine sehr persönliche Entscheidung, die zu Ihrer individuellen Situation und Ihren Vorstellungen passen muss. Das persönliche Gespräch ist daher unverzichtbar. Sprechen Sie mich gerne an!

Gesa Engelschall

Geschäftsführender Vorstand

E     info@kulturstiftung-hh.de
T     040 33 90 99